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Gute Absprache verbessert Wiedereingliederung

Das soziale Auffangnetz in der Schweiz besteht aus vielen verschiedenen Institutionen. Sie alle haben ein Ziel: die Integration der Klienten in den Arbeitsmarkt. Um dabei Doppelspurigkeiten zu vermeiden, arbeiten die verschiedenen Stellen interinstitutionell zusammen.
Eine Integrationsstelle in Genf. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit will Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern. (Bild: Keystone)

Nach der Jahrtausendwende zeigte sich: Die arbeitsmarktliche Integration von Menschen mit komplexeren Problemlagen machte eine systematischere Zusammenarbeit zwischen den sozialen Sicherungssystemen notwendig. Damals gab es zwischen Beratungsfachleuten teilweise Uneinigkeiten über die Bewerbungsstrategie von stellensuchenden Personen. Und mittels administrativer Auflagen wurde gar verhindert, dass Lücken aufgearbeitet wurden. Aus dieser Erkenntnis ist die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) geboren. Sie ist ein Kooperationsprozess zwischen der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Invalidenversicherung (IV), der Berufsbildung und der Sozialhilfe. Das Ziel einer IIZ ist es, die Fallführung abzusprechen und so Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Die stellensuchenden Personen und nicht die Formulare sollen im Zentrum der Integrationsanstrengungen stehen. Konkret bedeutet dies, dass die Abklärung über eine Rückkehr in den Erwerbsprozess sowie unterstützende Massnahmen wie zum Beispiel Kurse in Absprache mit allen involvierten Stellen erfolgt. Nach einigen Jahren Erfahrung wurde diese operationelle Zusammenarbeit auf Fallebene auch bei der Ausgestaltung der Systeme und der entsprechenden Abstimmung der Strategien und der Führungsprinzipien berücksichtigt. So entstand in den Kantonen eine IIZ, bei der sich die Leitung der Arbeitsmarktintegration (ALV und RAV), der IV und der Sozialhilfe über ihre Ziele und Mittel zur Reintegration der anspruchsvolleren Klienten abstimmen. Es zeigte sich, dass ein frühes und koordiniertes Vorgehen Ressourcen bündelt und für die betroffenen Personen wie auch für die Beratungsfachleute zielführender und befriedigender ist.

Zusammenarbeit auf Bundesebene notwendig


Mit der Zeit rückten auch Migrationsfragen ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Im Jahr 2011 wurde die IIZ auf Bundesebene um die Akteure der Migration erweitert. Personen, welche im Ausland aufgewachsen sind oder in die Schweiz geflüchtet sind und auf absehbare Zeit nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren, sollen mit passenden Massnahmen die notwendigen Kompetenzen erwerben, um im hiesigen Arbeitsmarkt bestehen zu können. Entsprechend kann sogar ein Abschluss auf Sekundarstufe II anvisiert werden – wie beispielsweise eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest oder ein Nachholen des Berufsabschlusses für Erwachsene. Dies erforderte jedoch eine Abstimmung der Instrumente der Integrationssysteme in der Schweiz, da die Fachleute in den bestehenden Regelstrukturen ihre Kompetenzen auch für diese neue Klientel ausspielen sollen. Deshalb wurde die 2010 geschaffene nationale IIZ überprüft und in der Folge bestätigt (siehe Kasten).

Die 2016 vorgenommene externe Evaluation[1] kam in ihrer Beurteilung zu positiven Schlüssen und identifizierte punktuellen Optimierungsbedarf. Darauf basierend, haben das Departement des Innern (EDI), das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Zusammenarbeit der Partner bestärkt und drei Schwerpunkte für die nationale IIZ definiert:

Erstens wird die Koordination und Zusammenarbeit an den Schnittstellen der Integrationsmassnahmen vertieft. Namentlich betrifft dies die ALV und die öffentliche Arbeitsvermittlung, die Sozialhilfe, die Invalidenversicherung sowie den Migrationsbereich und die Berufsbildung. Dieses Ziel soll auch mit dem Aufzeigen von guten Beispielen eines wirkungsvollen Massnahmeneinsatzes erreicht werden. Da die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) nur jene Personen erfolgreich vermitteln können, welche die Erfordernisse des Arbeitsmarktes erfüllen, haben sich Sozialhilfe und ALV über eine Definition der Arbeitsmarktfähigkeit verständigt und so ein Hilfsmittel erarbeitet, mit dem sich Kompetenzlücken benennen lassen. Das führt letztlich zu einer effektiveren Beratung und zu einem zielgerichteteren Massnahmeneinsatz.

Zweitens wird die Bildungs- und Arbeitsmarktintegration bei den gefährdeten Zielgruppen verstärkt. Davon betroffen sind Sozialhilfebeziehende, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, gering qualifizierte Erwachsene sowie spät eingereiste Jugendliche, junge Erwachsene, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Im Fokus stehen dabei die Vervollständigung der Grundkompetenzen und das Erreichen eines Berufsabschlusses. Die arbeitsmarktliche Integration von gering qualifizierten, geflüchteten Menschen, welche längere Zeit in der Schweiz bleiben, ist eine grosse Herausforderung. Die Abklärung der mitgebrachten Erfahrungen und Fähigkeiten und das Definieren von nötigen Bildungs- und weiteren Unterstützungsmassnahmen werden deshalb neu durch ein Instrument erleichtert, welches zurzeit vom Staatssekretariat für Migration (SEM) und einer Expertengruppe entwickelt wird. Momentan wird es mit einer Anzahl Kantone in einer Testphase auf die Praxistauglichkeit geprüft.[2]

Und drittens soll die Zusammenarbeit mit zentralen Akteuren im Bereich der Gesundheit und der sozialen Sicherheit angeregt und verstärkt werden. Wenn es gelingt, gesundheitliche und psychische Probleme frühzeitig zu erkennen und Schwierigkeiten koordiniert anzugehen, können grössere und teurere Folgen vermieden werden. Hierzu wurde unter Federführung des BSV unlängst ein IIZ-Projekt erarbeitet. Die Studie «Angebote am Übergang I für Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen» liefert eine Übersicht zu guten Beispielen in den Kantonen und Städten, welche junge Menschen erfolgreich integrieren. So trägt die IIZ mit dazu bei, dass Jugendliche trotz gesundheitlichen Schwierigkeiten eine Ausbildung aufnehmen und ein Leben in Würde führen können.[3]

Wenn die Sozialhilfe, die IV und die RAV enger zusammenarbeiten, können sie ihre jeweiligen Kompetenzen einfacher koordinieren und beispielsweise die Integrationsbemühungen mit dem Arbeitgeber abstimmen. Dabei werden zwangsläufig sensible Informationen über die Klienten mit mehrfachen Schwierigkeiten ausgetauscht. Hierfür muss der Rahmen abgesteckt sowie die Art und Weise der Einwilligung geregelt werden. Im Kanton Aargau wurde über zehn Jahre der Betrieb eines gemeinsamen Zentrums zur arbeitsmarktlichen Integration getestet. Nun soll das erprobte Modell in weiteren Regionen umgesetzt werden.[4]

Seco übernimmt Vorsitz


Der Arbeitsmarkt wandelt sich rasch. Die Beratungspersonen der Integrationssysteme müssen die Anforderungen der Arbeitgeber für die Besetzung der Stellen kennen. Und sie müssen auch die Problematiken der mehrfach angemeldeten Personen erkennen und verstehen. Mit aufeinander abgestimmten Unterstützungsleistungen sollen die Klienten selbst bei namhaften Schwierigkeiten nach einer begleiteten Überbrückungszeit in eine bezahlte Erwerbstätigkeit zurückfinden können. An dieser Zielvorgabe arbeiten die Partner der sozialen Sicherungssysteme auf Ebene des Bundes und in den Kantonen systematisch.

Die Partner der IIZ passen ihre Beratungsleistungen dynamisch an die Anforderungen des Arbeitsmarktes an. Insbesondere die enge Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe, der IV und den RAV soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte weiter ausschöpfen. Mittels koordinierter Kommunikation gegenüber den Arbeitgebern soll die Wirtschaft dabei unterstützt werden, entsprechende Brücken in die Arbeitswelt zu nutzen und auch weiterhin Stellen für Menschen mit Schwierigkeiten bereitzustellen. Dazu steht die nationale IIZ im Austausch mit den Kantonen. Jährlich werden an einer Tagung gute Beispiele ausgetauscht und aktuelle Projekte zur Zusammenarbeit präsentiert.

Für die kommende zweijährige Phase, in der das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Vorsitz in der nationalen IIZ hat, wird die Zusammenarbeit der Partner weiter vertieft. Zurzeit werden die Schnittstellen mit der Arbeitsmarktintegration der ALV analysiert.[5] Auch so soll die Wirkung des Systems erhöht, die Kundenzufriedenheit verbessert und langfristige Folgekosten vermieden werden.

Die IIZ hat weiter den Anspruch, die gemeinsame Plattform für die Lancierung und Prüfung von Innovationen im Bereich der sozialen Sicherheit in der Schweiz zu sein. Dies soll allen Stellensuchenden mit Schwierigkeiten zugutekommen und die Beratungsarbeit der involvierten Beratungspersonen erleichtern.

  1. Die Evaluation ist online unter www.iiz.ch abrufbar. []
  2. Siehe den Artikel von Michèle Laubscher in diesem Dossier. []
  3. Weitere Informationen finden Sie online unter www.aramis.admin.ch. []
  4. Siehe den Artikel von Thomas Buchmann, Peter Eberhard und Karin Hunziker in diesem Dossier. []
  5. Siehe den Artikel von Michael Mattmann, Michael Marti, Ramin Mohagheghi und Svenja Strahm in diesem Dossier. []

Zitiervorschlag: Christian Kälin (2018). Gute Absprache verbessert Wiedereingliederung. Die Volkswirtschaft, 22. November.

Die nationale Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Die nationale Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) organisiert sich seit 2010 in zwei Gremien und einer Fachstelle.a Das Steuerungsgremium ist zusammengesetzt aus Verantwortlichen der vier Bundespartner (Seco, BSV, SEM, SBFI), der zuständigen kantonalen Regierungskonferenzenb sowie des Schweizerischen Gemeinde- und Städteverbandes. Es koordiniert die berufliche Eingliederung in der Schweiz und wirkt im Rahmen dieses politisch-strategischen Organs auf eine Optimierung der IIZ hin. Das Entwicklungs- und Koordinationsgremium mit den Vertretern der Fachverbände sorgt für die Weiterentwicklung sowie die koordinierte Umsetzung der IIZ in der Praxis. Die Fachstelle besteht aus vier Fachpersonen der betroffenen Bundesämter sowie aus der Sozialhilfe. Zusammen mit dem Leiter unterstützt sie sowohl das Steuerungsgremium als auch das Entwicklungs- und Koordinationsgremium in fachlicher und organisatorischer Hinsicht, fördert die Umsetzung der IIZ und ist Anlaufstelle des Bundes für IIZ-Fragen.

 

a Mehr Information online unter www.iiz.ch.

b Konferenz kantonaler Sozialdirektoren (SODK), Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), Konferenz kantonaler Erziehungsdirektoren (EDK).