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Es braucht eine nationale IIZ. Aber: Die Übersteuerung einzelner Institutionen oder Kantone durch nationale IIZ-Schwerpunktthemen ist zu vermeiden.
Bruno Sauter, Präsident des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) sowie Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich.

Standpunkt

Der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) setzt sich für die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) ein. Mit dem Ziel, Personen in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern, unterstützt er deshalb die Koordination zwischen den Partnerorganisationen an den Schnittstellen der Arbeitsmarkt- und Bildungsintegration. Im Interesse der betroffenen Personen und des sorgsamen Umgangs mit öffentlichen Geldern muss die Zusammenarbeit selbstverständlich sein. Sie muss aber dort erfolgen, wo sie angezeigt ist; im richtigen Mass, auf der richtigen Ebene und durch die richtigen Stellen. Jede Institution soll ihre Kernaufgaben wahrnehmen und ihre Kernkompetenzen einbringen. So sollen Effizienz und Wirkung des gesamten Systems verbessert werden.

Der VSAA engagiert sich im nationalen Entwicklungs- und Koordinationsgremium der IIZ und wird von 2019 bis 2020 deren Vorsitz übernehmen. Der IIZ-Grundauftrag lautet: durch koordinierte Leistungserbringung der Sozialversicherungssysteme Menschen mit Mehrfachproblematik soweit möglich wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren oder ihnen eine Ausbildung ermöglichen. An dieser klaren Zieldefinition will der VSAA festhalten. Zudem will er die Handlungsfelder auf die Arbeitsmarktintegration und als Mittel dazu auf die (Aus)bildung beschränken.

Föderal bewährt sich

Die IIZ-Strukturen und -Prozesse sind in allen Kantonen etabliert. Die Abstimmung und Koordination zwischen den verschiedenen Sicherungs- und Integrationssystemen ist unerlässlich, um die Instrumente und Mittel der Institutionen effizient und effektiv einzusetzen. Die Ausgestaltung der IIZ in den Kantonen ist unterschiedlich und trägt den Besonderheiten des Arbeitsmarkts und der Organisation beruflicher und sozialer Integration Rechnung. Dieser föderale Ansatz bewährt sich.

Die IIZ ist durch den Einbezug zahlreicher Akteure und das Zusammenspiel der drei Ebenen – Kommunen, Kantone und Bund – komplex. Die nationale IIZ ist notwendig, aber zugleich klar subsidiär. Ihre Weiterentwicklung gelingt nur mit konsequentem Einbezug aller wesentlichen Vollzugsstellen. Der VSAA will sich hier aktiv einbringen und relevante Fragen aus der Praxis beisteuern.

Partnerinstitutionen auf Bundesebene sollten sich zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden zugunsten eines koordinierten Anreizsystems für die effiziente und effektive IIZ-Arbeit einsetzen. Die Kernaufgaben sind in den Regelstrukturen zu belassen, und die Übersteuerung einzelner Institutionen oder Kantone durch nationale IIZ-Schwerpunktthemen ist zu vermeiden. Zum Beispiel bei der Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen: Das legitime Anliegen ihrer Arbeitsmarktintegration darf nicht dazu führen, dass Grundsätze des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ignoriert werden, indem die Definition der Arbeitsmarktfähigkeit aufgeweicht oder die Gleichbehandlung aller Arbeitssuchenden ignoriert wird. Die IIZ ist am leistungsfähigsten durch ihre ziel- und wirkungsorientierte Umsetzung in den Regelstrukturen.

Zitiervorschlag: Bruno Sauter (2018). Standpunkt: Notwendig, aber klar subsidiär. Die Volkswirtschaft, 22. November.