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«Das Bildungswesen hatte eine Art Sonderstellung»

Silvia Steiner, Präsidentin der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), lobt das ausserordentliche Mitspracherecht der Kantone beim Bund im Bildungsbereich während der Corona-Krise. Obwohl die EDK mit einer Stimme spricht, gibt es teilweise kantonal unterschiedliche Lösungen – zum Beispiel bei den Maturitätsprüfungen.

«Das Bildungswesen hatte eine Art Sonderstellung»

Silvia Steiner in einem Sitzungszimmer der Zürcher Bildungsdirektion: «Man hat in der Krise sehr rasch die gesellschaftliche Bedeutung unseres Bildungswesens erkannt.» (Bild: Marlen von Weissenfluh / Die Volkswirtschaft)

Frau Steiner, Sie wurden im Herbst als EDK-Präsidentin von den kantonalen Erziehungsdirektoren wiedergewählt. Hat Sie das vergangene Corona-Jahr nicht abgeschreckt?

Nein, im Gegenteil. Ich würde sogar sagen, dass es das spannendste Jahr in dieser Funktion war.

Sie waren letztes Jahr gleichzeitig EDK-Präsidentin, Zürcher Bildungsdirektorin und Regierungspräsidentin des Kantons Zürich. Wie schafft man das?

Herausfordernd war, dass es ein Corona-Jahr war. Aber ich und meine Mitarbeitenden sind sehr gut strukturiert. Auch meine Erfahrungen aus den Offizierskursen, die ich in meiner Zeit bei der Kriminalpolizei geleitet habe, und aus anderen Führungstätigkeiten haben geholfen. Ich habe schon häufig durch Krisen geführt, aber so lange wie diese hat noch keine gedauert.

Da braucht man einen langen Atem.

Wichtig ist, dass man zwischendurch auch Distanz gewinnt, sich erholen kann und dass man am Abend halt mal keine Sendung über Corona schaut.

Welche Schlüsse haben Sie aus dem vergangenen Jahr gezogen?

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die EDK und überhaupt die föderalen Strukturen sind, um gegenüber dem Bund mit einer starken Stimme aufzutreten. In einer Krise spielt das Netzwerk eine grosse Rolle. Hier profitieren wir von der ausgezeichneten Einbettung der EDK in der Politik- und Bildungslandschaft und von vielen eingespielten Abläufen und Strukturen.

Wie schwierig ist es, einheitliche Positionen innerhalb der Kantone zu finden?

Es gibt viele Grundsätze, wo wir uns leicht finden, weil wir ja alle Bildungsprofis sind, die in dieselbe Richtung ziehen. Die Bundesverfassung verpflichtet die Kantone ja, zusammen mit dem Bund für eine hohe Qualität im Bildungswesen zu sorgen. Die EDK hat beispielsweise für die in der Verfassung vorgegebene Harmonisierung der Eckwerte gemeinsame Lösungen gefunden. Dazu gehört etwa die Dauer der Bildungsstufen, die jetzt schweizweit einheitlich ist.

Wie funktionierte die Entscheidfindung in der Corona-Krise?

Da war es etwas anspruchsvoller, weil die Kantone unterschiedlich stark betroffen waren und noch immer sind.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Ein Beispiel sind die Maturaprüfungen. Da standen wir im Frühling letztes Jahr vor der Frage, ob man sie durchführen soll oder nicht. Völlig klar war, dass das Tessin aufgrund der epidemiologischen Situation dazu nicht in der Lage war, andere Kantone hingegen schon. Da galt es einen Kompromiss zu finden. Der Bundesrat ist uns dann – selbst im Notrecht – entgegengekommen und hat erlaubt, dass die Kantone selber entscheiden können.

Kantonale Unterschiede entsprechen unserem föderalen System und erweisen sich auch in der Krise als hilfreich

Auch vor Corona fand man in den Kantonen unterschiedliche Situationen vor. Warum dieses Korsett der einheitlichen Meinung?

Von einem Korsett kann keine Rede sein. Kantonale Unterschiede entsprechen unserem föderalen System und erweisen sich auch in der Krise als hilfreich. Die Kantone können den lokalen Situationen mit lokalen Lösungen begegnen. Kantonal unterschiedlichen Lösungen sind allerdings da Grenzen gesetzt, wo die Bundesverfassung harmonisierte Eckwerte verlangt und wo die EDK gemeinsame Grundsätze und Massnahmen beschlossen hat, wie zum Beispiel beim Grundsatz, wonach das laufende Schuljahr trotz der Pandemie schweizweit als reguläres Schuljahr gilt.

Im Zürcher Kantonsrat wurden Sie im letzten Mai dafür kritisiert, dass die EDK nach dem Lockdown keine Eckwerte für den Präsenzunterricht vereinbart hatte. Von einem Flickenteppich war die Rede.

Die Schulorganisation ist Sache der Kantone. Und so auch die Wiederöffnung der Schulen. Der Kanton Zürich hat mit den sogenannten Halbklassen einen Weg gesucht. Andere Kantone haben andere Wege gewählt. Alle Wege hatten aber dasselbe Ziel. Nämlich, dass die Kinder nach acht Wochen ohne Schule wieder möglichst gut in den Schulbetrieb integriert werden konnten. Gerade weil wir in einem föderalen System leben und unterschiedliche Wege wählen können, ist der Schritt zurück in die neue Normalität im letzten Frühling schweizweit sehr gut gelungen.

Wurde die Stimme der Kantone vom Bundesrat angehört, und floss sie in die Massnahmen mit ein?

Das Bildungswesen hatte eine Art Sonderstellung. Ich habe unsere Anliegen einbringen können. Teilweise sind sie auch in den Verordnungen des Bundes berücksichtigt worden.

Weshalb hat das Bildungswesen eine Sonderstellung?

Vielleicht auch, weil wir zeigen konnten, dass Schulschliessungen in einer Pandemie weitreichende Folgen auf verschiedenen Ebenen haben und sozial schwächere Familien davon am härtesten getroffen werden. Oder positiv ausgedrückt: weil man sehr rasch die gesellschaftliche Bedeutung unseres Bildungswesens erkannt hat.

In der Krise wurde der sehr gut etablierte Gesetzeserarbeitungsprozess über den Haufen geworfen

Also eine völlig problemlose Zusammenarbeit mit dem Bund?

In einer Krise darf man das nicht erwarten. Schwierig ist etwa, dass das Bundesamt für Gesundheit – das BAG – Verordnungen zur Pandemie erlässt, die das Bildungswesen und insbesondere die Schulorganisation betreffen. In Nicht-Corona-Zeiten haben wir klar strukturierte Abläufe für neue Gesetze, die von Tausenden Leuten geprüft werden. Doch in der jetzigen Situation wurde dieser sehr gut etablierte und sorgfältige Gesetzeserarbeitungsprozess über den Haufen geworfen.

Die Volksschule ist Sache der Kantone. Trotzdem ist mit Harmos 2007 eine Bewegung angestossen worden, die obligatorische Schule gesamtschweizerisch zu harmonisieren. Wieso sind die Kantone dazu bereit?

Das Harmos-Konkordat beinhaltet vor allem eine Lernzielharmonisierung, und diese haben wir mit dem Lehrplan 21 für die Deutschschweiz, mit dem Plan d’études romand für die Westschweiz und mit dem Piano di studio della scuola dell’obbligo für das Tessin erreicht. Diesen sprachregionalen Lehrplänen haben inzwischen alle Kantone zugestimmt – auch diejenigen, welche dem Harmos-Konkordat nicht beigetreten sind. Die Harmonisierung soll der steigenden Mobilität Rechnung tragen, damit ein Schüler, der von einem Kanton in den anderen zieht, möglichst am gleichen Punkt weiterfahren kann. Weitere Harmonisierungsziele sind das Schuleintrittsalter, die Dauer der Schulstufen und deren Übergänge sowie die Anerkennung der Abschlüsse.

Harmos betrifft nur die obligatorische Schulstufe. Momentan arbeitet die EDK an der Harmonisierung der gymnasialen Lehrpläne. Wozu?

Mit dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» wollen Bund und Kantone langfristig gewährleisten, dass unsere Maturandinnen und Maturanden studierfähig sind. Deshalb müssen wir mit dem Bund, der hier mitverantwortlich ist, diskutieren, was diese Studierfähigkeit beinhaltet. Es geht also auch um eine gewisse Lernzielharmonisierung, ein zentrales Element dabei ist der Rahmenlehrplan. Zudem wollen wir mit der Reform sicherstellen, dass die Matura auch weiterhin einen prüfungsfreien Zugang zu den Hochschulen garantiert.

Für die Berufsbildung sind in der Schweiz drei Verbundpartner zuständig: Bund, Kantone und Wirtschaft. Selbst die Beteiligten bezeichnen das System als wenig transparent. Braucht es eine grundsätzliche Entflechtung der Aufgaben?

Meines Erachtens hat diese Wahrnehmung nichts mit den staatlichen Strukturen zu tun. Vielmehr hängt sie mit der Vielfalt und der Organisation der Berufsbereiche und der Organisationen der Arbeitswelt zusammen. In Zürich haben wir etwa 200 Berufe und auch eine entsprechend grosse Anzahl Berufsverbände. Und diese unter einen Hut zu bringen, ist natürlich komplex. Aber ich glaube, es gelingt uns recht gut. Wichtig ist, dass die Informationen von der Basis der regionalen und kantonalen Branchenorganisationen in den Regelungsbereich auf nationaler Ebene einfliessen können. Dazu ist der konstante Austausch mit den Gewerbeverbänden und Wirtschaftsverbänden entscheidend – und der läuft vor allem über die Kantone.

Der Grundsatz ‘Wer zahlt, befiehlt’ ist in der Berufsbildung nicht gewährleistet

Ein Grundsatz des Föderalismus lautet: Wer zahlt, befiehlt. Ist dieses Prinzip in der Berufsbildung gewährleistet?

Nein. Zürich als grosser Kanton mit etwa einem Sechstel der schweizweiten Lehrstellen hat natürlich eine pointierte Haltung. Aber auch wenn ich mit meinen Kollegen in der EDK darüber spreche, ist das tatsächlich eine grosse Schwierigkeit. Dass auch die Zulassung neuer Berufe und die Bedürfnisse der Basis über eine Bundesbehörde laufen, verlangsamt den Prozess. Wir versuchen natürlich, mit guter Kommunikation und Kooperation dem entgegenzuwirken. Aber die Äquivalenz ist sicher nicht gegeben. So viel ist klar.

Die EDK fordert, dass der Bund mehr für die Berufsbildung bezahlen müsse. Wieso?

Der Bund regelt alles ausser der Organisation und der Ausbildung der Lehrkräfte, zahlt aber bisher nur 25 Prozent. Der Grundsatz «Wer zahlt, befiehlt» ist deshalb nicht gewährleistet. Die EDK fordert, dass der Bund 30 Prozent bezahlt. Ausserdem darf der Bund nicht immer das hohe Berufsbildungslied singen, aber die finanziellen Konsequenzen daraus vernachlässigen. Meiner Ansicht nach wird die Berufsbildung marginalisiert.

Was meinen Sie damit?

Es kann doch nicht sein, dass die BFI-Botschaft für die Jahre 2021 bis 2024 mit einem Kredit den wichtigen Bereich der Berufsbildung gleich mitabhandelt. Wir sprechen von einem Gesamtkredit von 28 Milliarden Franken, wovon nur gerade 4 Milliarden Franken für die Berufsbildung vorgesehen sind. Wir wünschen uns mehr Geld, das den Bedürfnissen angepasst ist. Denn wir werden grosse Herausforderungen haben im Berufsbildungsbereich, allein schon aus demografischen Gründen. Im Kanton Zürich müssen die Verbundpartner bis 2035 bis zu 10’000 neue Lehrstellen schaffen.

Wird es wegen Corona einen Engpass bei den Lehrstellen geben?

Jetzt, Ende März, sieht die Situation noch recht gut aus, die Lage wird sich im nächsten halben Jahr noch herauskristallisieren. Wir haben viele Anstrengungen unternommen seit Beginn der Pandemie. Wir hatten zum Beispiel das grosse Problem, dass man keine Schnupperlehren machen konnte wegen der Corona-Massnahmen. Aus diesem Grund wurden digitale Ersatzformate lanciert. Gleichzeitig hat der Bund auf mein Ersuchen hin schon letztes Jahr eine Taskforce «Perspektive Berufslehre» aktiviert. Da gibt es verschiedene Projekte, mit denen man die Lernenden unterstützt. Zudem haben wir auch im Bereich Berufsberatung und Lehrstellenakquisition sehr viel investiert.

Wie ist die Situation bei den Schulabgängern?

Die Schulabgängerinnen und Schulabgänger sind im Moment etwa gleich gut untergebracht wie letztes Jahr. Zum Glück. Wo wir mit Sorge hinschauen, ist bei den Berufseinsteigern. Dort könnte sich tatsächlich eine Lücke ergeben, die dann zu Arbeitslosigkeit von jungen Berufsleuten führen könnte.

Was unternimmt der Kanton Zürich dagegen?

Mittels Laufbahnberatung versuchen wir hier Lösungen zu finden. Ich bin stolz auf unsere jungen Leute. Sie haben versucht, das Beste aus der Situation zu machen, indem sie sich nahtlos für ein Studium eingeschrieben haben, anstatt die geplante Auslandreise oder den Sprachaufenthalt anzutreten. Oder sie sind nach der Lehre direkt an die Berufsmaturitätsschule oder an eine Fachhochschule gegangen. Wir verzeichneten letztes Jahr im Kanton Zürich zum Beispiel deutlich mehr Studieneinsteiger an diesen weiterführenden Schulen.

Zitiervorschlag: Matthias Hausherr (2021). «Das Bildungswesen hatte eine Art Sonderstellung». Die Volkswirtschaft, 23. April.

Silvia Steiner

Die 63-jährige Die Mitte-Politikerin Silvia Steiner ist seit 2017 Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Gleichzeitig ist sie Zürcher Bildungsdirektorin und bis zum 30. April 2021 Regierungspräsidentin des Kantons Zürich. Sie ist seit 2015 in der Zürcher Kantonsregierung. Zuvor war die studierte Juristin und promovierte Kriminologin Kantonsrätin, federführende Staatsanwältin im Bereich Menschenhandel sowie Chefin der Stadtzürcher sowie der Zuger Kriminalpolizei. Dank ihrer zwölfjährigen Tätigkeit als Zürcher Bezirksschulpflegerin und als Mutter zweier erwachsener Kinder hatte sie bereits Erfahrung im Schulbereich.