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Internet der Dinge: Sachdaten für alle?

Beim Internet der Dinge stehen die Wettbewerbshüter vor einem Dilemma: Zwingt man die Unternehmen zur Datenfreigabe, sinkt der Innovationsanreiz – tut man nichts, wächst vielleicht die Gefahr marktbeherrschender Stellungen. Was tun?
Forscherin analysiert Daten von Kühen im thurgauischen Ettenhausen. (Bild: Keystone)

Das Internet der Dinge hält Einzug in der Landwirtschaft: Traktoren, Zisternen, Silos, Melkroboter und Fütterungsautomaten werden mit Sensoren ausgerüstet, welche riesige Datenmengen sammeln und in Echtzeit zurückmelden. Die Betriebe optimieren sich damit selbst. Die Daten sind aber auch für Hersteller von Landmaschinen, Tierfutter und Saatgut spannend, die damit Produktpaletten und Logistikabläufe optimieren. Mit Blick auf einen effizienten Kapitaleinsatz interessiert sich auch der Finanz- und Versicherungsmarkt für den Zugang zum wertvollen Smart-Farming-Datenschatz.

Auch im Bau, im Detailhandel, im Energiesektor und im Mobilitätsbereich greifen die Unternehmen vermehrt auf Sachdaten zurück, die von Sensoren, mobilen Endgeräten und IT-Systemen geliefert werden. Durch die Digitalisierung entsteht eine gigantische Datenflut.

Doch soll, wer Sachdaten erzeugt, sie zugleich auch Dritten zugänglich machen müssen – zum Beispiel in der Form von «Zwangslizenzen»? Wir haben diese Frage für das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) erörtert. Dazu befragten wir 700 Unternehmen aus 14 Branchen sowie ein Dutzend weitere Sachdatenexperten.[1]

Drei Markttypen


Sachdatenmärkte lassen sich in drei Typen einteilen: Erstens beinhalten «Primärmärkte» selbst erzeugte sowie über internetbasierte Dienstleistungen erzeugte Daten – im Beispiel der Landwirtschaft sind das etwa aus «smarten» Traktoren und Melkmaschinen erzeugte Daten. Zweitens werden diese Daten auf «Sekundärmärkten» verkauft – also etwa an Finanzunternehmen. Stehen die Daten hingegen drittens allen frei zur Verfügung, spricht man von «Open Data».[2]

Gemäss unserer Umfrage bezieht knapp ein Drittel der Schweizer Unternehmen öffentlich zugängliche Daten. Sachdaten von einem Sekundärmarkt hat bisher nur jedes zehnte Unternehmen bezogen. Weiter zeigt sich: Statt an den Sachdaten selbst sind Unternehmen und Behörden vor allem an den daraus abgeleiteten Erkenntnissen Dritter interessiert. Der Wettbewerb findet in der Datenökonomie somit auf dem nachgelagerten Markt statt.

Unternehmen haben Anreize, ihre Sachdaten an andere Unternehmen zu verkaufen. Insbesondere auf Sekundärmärkten ist daher ein erschwerter oder verweigerter Sachdatenzugang wohl eher selten. Solche Sekundärmärkte gibt es beispielsweise im Finanzbereich, wo Datenaggregatoren wie Bloomberg, Reuters oder SIX Rohdaten von Wertpapier- und anderen Börsen zu Datenfeeds verschmelzen und daraus unterschiedliche Produkte für Finanzdienstleister erstellen.

Mit Datenflut umgehen lernen


Weltweit erwarten zwei von drei Führungskräften, dass sich die Datenmenge bis 2025 fast verfünffachen wird. Über die Hälfte geht davon aus, dass ihr Unternehmen mit der Verarbeitung dieser immer grösseren Menge an Daten nicht Schritt halten kann.[3] Dies würde unter anderem hohe Investitionen in die digitalen Transformation erfordern. Unternehmen setzen alles daran, hier den Anschluss nicht zu verlieren. Unsere Umfrage zeigt jedoch, dass dieser Prozess in der Schweiz zwischen den Branchen sehr unterschiedlich voranschreitet (siehe Abbildung). So ist der Einsatz von Geräten des Internets der Dinge in der Maschinenindustrie mit einem Drittel der befragten Unternehmen bereits relativ fortgeschritten. Demgegenüber sind es im Gesundheitswesen weniger als 2 Prozent. Insgesamt geben knapp 10 Prozent der befragten Unternehmen an, Internet-der-Dinge-Geräte einzusetzen oder einen Einsatz in naher Zukunft zu planen.

Internet der Dinge nach ausgewählten Branchen (2020)




Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten auf die Frage: «Benutzen Sie bereits Internet-der-Dinge-­Geräte, oder planen Sie den Einsatz in naher Zukunft?»

Quelle: Polynomics / Die Volkswirtschaft

Anreize für Investitionen schaffen


Regulatorisch besteht ein Trade-off: Sollen möglichst viele Akteure Zugang zu Daten erhalten, oder soll die Datenexklusivität den Investitionsanreiz erhöhen? Mit anderen Worten: Wenn Unternehmen die Daten teilen müssen, sinken ihre Investitions- und die Innovationsanreize zur Datenerzeugung und zur Qualitätsverbesserung – dafür würde eine Fülle von Daten von mehreren Datenerzeugern und mehreren Themenfelden zusammen ausgewertet werden können und kurzfristig das Potenzial für innovative Produkte und Dienstleistungen stärker wachsen.

Wettbewerbsökonomisch relevant ist die dynamische Sicht auf das Marktgeschehen, insbesondere, wenn es zu prüfen gilt, ob ein Marktversagen vorliegt. Im Kontext von Sachdaten deuten Aspekte wie asymmetrische Information, Externalitäten oder Daten als öffentliches Gut auf kein Marktversagen hin. Allerdings können technologische Eigenheiten digitaler Märkte wie Grössen- und Verbundvorteile marktbeherrschende Stellungen begünstigen.

Eine ohne marktbeherrschende Stellung hergeleitete Verpflichtung, Dritten Zugang zu Daten zu gewährleisten, ist aus ökonomischer Sicht abzulehnen. Zu dieser Einschätzung gelangen auch die befragten Experten. Davon zu unterscheiden ist der Zugang Dritter zu Sachdaten, die von öffentlichen Institutionen gesammelt werden. Zu öffentlichen Daten sollten Dritte einen möglichst breiten Zugang unter der Bedingung erhalten, dass dadurch nicht Geschäftsgeheimnisse und der Schutz der öffentlichen Sicherheit und kritischer Infrastrukturen verletzt werden.

Marktmacht: Was tun?


In bestimmten Märkten können Sachdaten für Unternehmen allerdings derart wichtig sein, dass sie ohne diesen Input als Wettbewerber ausgeschlossen sind. Sprich: Haben Daten den Charakter einer «wesentlichen Einrichtung», stellt sich die Frage nach einem regulierten Datenzugang.[4] Im Jahr 1995 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diesbezüglich ein wegweisendes Urteil: Das Gericht zwang die Fernsehanbieter Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications (ITP), der irischen Firma Magill ihre wöchentlichen Programmvorschauen zu angemessenen Lizenzgebühren zur Verfügung zu stellen, damit Magill eine TV-Vorschau erstellen konnte.[5] Seither wurden in der EU weitere Fälle in dieser Rechtslogik entschieden.

Analog ist wettbewerbsrechtlich auch in der Schweiz ein Datenzugang für Dritte durchsetzbar, wenn «Essential Data» im Sinne einer «wesentlichen Einrichtung» vorliegen.[6] Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine marktbeherrschende Unternehmung verfügt über die Möglichkeit, den Zugang zu Daten zu gewähren, verweigert diesen aber gegenüber Dritten.
  • Wettbewerb in den auf diesen Daten aufbauenden Dienstleistungen ist ohne Zugang zu diesen Daten nicht möglich.
  • Dritte sind nicht in der Lage, selbst eine vergleichbare Datenbasis zu schaffen.


Wird auf Sekundärmärkten durch missbräuchliche Ausnützung einer marktbeherrschenden Stellung der Datenzugang erschwert oder gar verweigert, können die Wettbewerbskommission (Weko) und Zivilgerichte nachträglich Bussen erteilen oder Schadenersatzforderungen für als rechtswidrig festgestelltes Verhalten gutheissen. Auch stehen der Weko Instrumente wie Bekanntmachungen[7] zur Verfügung, die eine gewisse präventive Wirkung entfalten dürften.

Um zeitnahes Handeln zu fördern, könnten derartige Instrumente gestärkt werden. Hinsichtlich der komplexen und dynamischen Datenökonomie wären zudem Marktuntersuchungen zu prüfen, wie sie unter anderem die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) durchführt.[8] Falls die Weko aufgrund einer solchen Untersuchung zum Schluss kommt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu erwarten sind, könnte sie selbst Massnahmen ergreifen oder anderen Behörden (Regulatoren) oder dem Gesetzgeber Massnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs vorschlagen.

  1. Schneider et al. (2020). Der vorliegende Beitrag gibt ausschliesslich die Meinung der Autoren wieder. Die Befragung orientiert sich an der Onlinekonsultation der Europäischen Kommission zum Thema «B2B Datasharing». []
  2. Schweizer und Peitz (2017): 21. []
  3. Splunk (2020). []
  4. Knieps, 2005: 102 ff. []
  5. EuGH (1995). []
  6. In Anlehnung an Abrahamson (2014): 104 und Duch-Brown et al. (2017): 21. []
  7. Beispielsweise die «KFZ­-Bekanntmachung» der Weko von 2015 (Stand 9. September 2019). []
  8. Competition and Markets Authority (2020). []

Literaturverzeichnis

Bibliographie

Zitiervorschlag: Yves Schneider, Patrick Zenhäusern, Stephan Vaterlaus, (2021). Internet der Dinge: Sachdaten für alle. Die Volkswirtschaft, 30. April.