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Um Umweltschutz und Menschenrechte durchzusetzen, braucht es wirksame Gesetze. Der Ball liegt bei der Politik.
Chantal Peyer, Leiterin Menschenrechte und Unternehmen, Brot für alle, Lausanne

Standpunkt

Ende November 2020 haben sich 50,7 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung für die Konzernverantwortungsinitiative ausgesprochen. Das Ständemehr wurde zwar nicht erreicht, aber das Verdikt ist – mitten in der Corona-Krise – eindeutig: Das Recht auf menschenwürdige Arbeit, Gesundheit und Leben auch in den ärmsten Ländern ist nicht verhandelbar. Multinationale Unternehmen müssen Menschenrechte und Umweltschutz oben auf ihre Prioritätenliste setzen. Die Abstimmung machte klar, dass die Stimmberechtigten bereit sind, sich zu engagieren, wenn Bund und Parlament ihre Anliegen nicht ernst nehmen.

Und Grund zur Sorge beim Rohstoffabbau gibt es, wie Untersuchungen der Stiftung Brot für alle in der Demokratischen Republik Kongo, in Liberia und Uganda seit über zehn Jahren zeigen. Dokumentiert sind beispielsweise Flussverschmutzungen, Zwangsumsiedlungen und Industrieunfälle, die Dutzende von Menschen ohne Zugang zu angemessener Versorgung krank machen. Besonders stossend sind die Bedingungen im Kleinbergbau: In der Demokratischen Republik Kongo arbeiten Zehntausende von Arbeitern in bis zu 80 Meter tiefen Minen mit blossen Händen – ohne angemessene Infrastruktur. Unfälle gehören dort zum Alltag und enden oft tödlich. Im Norden des Landes wird die prekäre Lage durch die Anwesenheit bewaffneter Milizen zusätzlich verschärft.

Handeln tut not

Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative könnte die Situation für diese Mineure verbessern – allerdings nur, wenn der Bund die involvierten Schweizer Firmen verpflichtet, zusammen mit den betroffenen Gemeinschaften transparente Wertschöpfungsketten zu schaffen. Bei anderen Menschenrechtsverletzungen bringt der Gegenvorschlag des Bundesrats hingegen keine Verbesserung. Das hat zwei Gründe: Erstens bezieht sich die darin festgehaltene Sorgfaltspflicht nur auf die Mineralien Tantal, Zinn, Gold und Wolfram. Bei allen anderen Rohstoffen – wie Kupfer, Kobalt oder Erdöl – besteht für die Firmen keine Verpflichtung, sich glaubwürdig für Menschenrechte einzusetzen. Zweitens sieht der Gegenvorschlag weder Sanktionen noch eine Beschwerdemöglichkeit für Opfer vor. Wenn die Tochterfirma eines Schweizer Unternehmens die Felder von Bauern verschmutzt oder gesundheitsgefährdende Giftstoffe ausstösst, drohen der Muttergesellschaft keine Sanktionen.

Eine Mehrheit des Stimmvolks wünscht sich starke und verantwortungsvolle Unternehmen. Aus Schweizer Perspektive lohnt sich ein Blick ins Ausland, wo dafür der gesetzliche Rahmen geschaffen wird. So hat beispielsweise das EU-Parlament am 11. März 2021 mit grosser Mehrheit eine Resolution angenommen, die vorsieht, dass in der EU tätige Unternehmen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie ihren umweltbezogenen und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Die Einführung einer ebensolchen gesetzlichen Grundlage in der Schweiz ist einzig und allein eine Frage des politischen Willens.

Zitiervorschlag: Chantal Peyer (2021). Standpunkt: Tragen wir Verantwortung. Die Volkswirtschaft, 31. Mai.